Satzung

1. FCN FANCLUB WALDMÜNCHEN

Satzung des

1. FCN Fanclub Waldmünchen

Erste Fassung festgelegt am 08.06.2009

geändert am 14.05.2011

geändert am 02.09.2018

 

  • § 1 Offizieller Name und Sitz des Fanclubs

    1. FCN Fanclub Waldmünchen mit Sitz in 93449 Waldmünchen
  • § 2 Vereinssitzung

    Die Vereinssitzungen finden in 93449 Waldmünchen statt.
  • § 3 Status des Vereins

    Der Verein wird beim 1. FC Nürnberg als offizieller Fanclub im Bezirk 2 geführt. Der Verein wird beim 1. FC Nürnberg mit der OFCN-Nummer 482 geführt. Entsprechende Urkunden seitens des 1. FCN werden ausgestellt.
  • § 4 Aufgaben und Zweck des Vereins

    Gelegentliches verfolgen der Heim- und Auswärtsspiele in einer Lokalität. Gelegentliche Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des Clubs. Besuche von Fanclubs und sonstigen Veranstaltungen. Pflege der Geselligkeit. Beteiligung an der Stimmung und Begeisterung der Fans. Unterstützung und Repräsentierung des 1. FC Nürnberg.
  • § 5 Erlangen/Kündigung der Mitgliedschaft

    Jedes Mitglied muss eine Beitrittserklärung ausfüllen. Die Beitrittserklärung muss der Vorstandschaft vorgelegt werden. Der Austritt aus dem 1. FCN Fanclub Waldmünchen hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen sind bis spätestens 30.09. beim 1. Vorstand einzureichen. Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden
  • § 6 Beitragshöhe

    Die Beitragshöhe beträgt momentan jährlich 18,00 Euro. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sind beitragsfrei. Die Beiträge werden von der Vorstandschaft festgesetzt.
  • § 7 Mitglieder der Vorstandschaft

    Die Vorstandschaft besteht aus:

    1. Vorstand
    2. Vorstand
    1. Kassier
    2. Kassier
    Schriftführer
    4 Beisitzer

    Vorstand nach § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorstand des Vereins. Der 1. und 2. Vorstand vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach § 26 BGB.
  • § 8 Aufgaben der Vorstandschaft

    Die Vorstandschaft organisiert das Umsetzen des Vereinszwecks in konkrete Arbeit. Ferner beschließt die Vorstandschaft über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, über den Ausschluß von Vereinsmitgliedern (in Fällen, bei denen das Ansehen des Fanclubs oder der Vorstandschaft verletzt wird) sowie über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
  • § 9 Wahl der Vorstandschaft

    Die Vorstandschaft wird alle drei Jahre gewählt. Tritt ein Mitglied der Vorstandschaft innerhalb der drei Jahre zurück, so wird das Amt bis zur Neuwahl kommisarisch besetzt oder es erfolgt eine Wahl auf diesen freien Posten. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • § 10 Versammlungen

    Eine jährliche Mitgliederversammlung findet in 93449 Waldmünchen statt. Für außerordentliche Versammlungen oder Feiern erfolgt die Einladung durch den 1. Vorstand zwei Wochen vor dem geplanten Termin mittels Rundschreiben, per e-Mail oder durch mündliche Bekanntmachung.
  • § 11 Beschlüsse

    Die Versammlungsbeschlüsse werden durch den Schriftführer festgehalten und aufbewahrt. Satzungsänderungen müssen mit einer Mehrheit (50%+1 Stimme) der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Beschlüsse werden von der Vorstandschaft unterschrieben.
  • § 12 Vertretungsberechtigung

    Der 1. und 2. Vorstand sind Einzelvertretungsberechtigt gemäß § 26 BGB.
  • § 13a Kassenführung

    Die Finanzen werden vom 1. und 2. Kassier in eigener Zuständigkeit verwaltet. Hierfür ist eine Vereinskasse eingerichtet. Der 1. und 2. Kassier haben über die Finanzen ordnungsgemäß Buch zu führen und alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen.
  • § 13b Kassenprüfung

    Die Kassenprüfung hat jährlich zum Jahresende durch zwei Mitglieder zu erfolgen. Etwaige Unstimmigkeiten die im Zusammenhang mit der Kassenprüfung entstanden sind, sind der Vorstandschaft unverzüglich mitzuteilen. Über das weitere Vorgehen, insbesondere bei ungeklärten Kassendifferenzen, beratet die Vorstandschaft in einer Sitzung.
  • § 14 Einverständnis mit dem Datenschutz

    Jedes Mitglied ist damit einverstanden das seine Daten, wie Vorname, Zuname, Geburtsdatum und Anschrift an den OFCN („Offizieller Fanclub Nürnberg“) und dem 1. FC Nürnberg weitergegeben werden dürfen.

    1. Die Schriftführerprotokolle aller Versammlungen werden von Gründung des Vereins am 08.06.2009 bis zur Auflösung des Vereins aufbewahrt. Mitgliedsdaten werden bei Vereinsaustritt unverzüglich gelöscht. Die Vorstandschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten.
    2. Fotos von Veranstaltungen des Vereins (Fußballfahrten, Festbesuche, Sommerfest, Jahreshauptversammlungen, Weihnachtsfeiern u.ä.) werden in der Presse und auf der Homepage des Fanclubs veröffentlicht.
    3. Einladungen zu Veranstaltungen dürfen dem Mitglied per e-Mail übermittelt werden.
    4. Die Daten können jederzeit widerrufen werden.
  • § 15 Verpflichtungen der Mitglieder

    Jedes Mitglied verpflichtet sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts zum 1. FCN Fanclub Waldmünchen, das Ansehen des 1. FC Nürnberg, seiner Fans und des 1. FCN Fanclub Waldmünchen durch seine Darstellung nach innen und außen und sein Handeln zu fördern und Aussagen oder Handlungen, die dem 1. FC Nürnberg oder seine Anhänger verunglimpfen oder gar schaden zu unterlassen. Unter anderem sind politische und rassistische Symbole, Schriftzeichen o.ä. auf Kleidung, Abzeichen, Fahnen verboten. Auch deren Äußerungen, Handlungen und Gesten haben den sofortigen Ausschluß zur Folge.
  • § 16 Sonstiges

    Diese Satzung gilt ab dem Tag des Eintritts verbindlich für alle Mitglieder des 1. FCN Fanclub Waldmünchen.